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ÖGRO-Preis 2019

Voraussetzungen und Durchführung laut  ÖGRO-Preisstatut

  1. Der Bewerber (Erstautor) muss zum Zeitpunkt der Ausschreibung mindestens 1 Jahr Mitglied der ÖGRO sein.
  2. Da der Preis der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen soll, können nur wissenschaftliche Arbeiten angenommen werden, bei denen ein Primarius/Primaria (Chefarzt/Chefärztin) bzw. ein Institutsvorstand oder ein Habilitierter nicht als Erstautor aufscheint.
  3. Das Thema der wissenschaftlichen Arbeit ist dem Bewerber freigestellt. Es muss theoretische oder praktische radio-onkologische (radiotherapeutische, radiobiologische oder radiophysikalische) Bereiche behandeln.
  4. Jeder Bewerber (Erstautor) kann pro Jahr nur eine wissenschaftliche Arbeit für einen Preis einreichen.
  5. Die für die Bewerbung eingereichte Arbeit muss im Jahr der Ausschreibung oder im Vorjahr publiziert (epub oder print) oder von einem Journal zur Publikation angenommen worden sein.
  6. Sind an einer prämierten Arbeit mehrere Autoren beteiligt, so werden dem Bewerber (Erstautor) Geldpreis und Urkunde überreicht. Alle Autoren erhalten eine Urkunde.
  7. Eine bereits anderweitig prämierte Arbeit ist von der Zuerkennung des Preises der ÖGRO ausgeschlossen.
  8. Die Arbeiten sind elektronisch als pdf (Publikation oder von einem peer-reviewed Journal zur Publikation akzeptiertes Manuskript) beim Sekretär der ÖGRO einzureichen.
  9. Zeitpunkt der Ausschreibung, Einreichungsfrist sowie Preisdotierung werden jährlich vom Vorstand festgelegt (siehe auch Punkt 15).
  10. Der Vorstand der ÖGRO wählt jährlich den Vorsitzenden des Preisrichterkollegiums. Dieser bestimmt für die einzelnen Kategorien die Juroren und versendet die jeweiligen Arbeiten zur Begutachtung. Als Juroren kommen in Frage: alle Klinik- und Institutschefs, alle leitenden Physiker / Biologen, alle Habilitierten des Faches sowie Ehrenmitglieder.  Der Vorsitzende hat selbst keine Stimme in der Bewertung.
  11. Eine Preisvergabe ist für folgende Kategorien möglich: Radio-Onkologie (klinisch), Medizinphysik, Radiobiologie.
  12. Zur Bewertung in einer eigenen Kategorie müssen mindestens zwei Arbeiten dieser Sparte eingereicht worden sein, ansonsten eine Zuordnung in eine andere Kategorie durch den Vorsitzenden vorgenommen wird. Innerhalb einer Kategorie (Medizin, Physik, Biologie) müssen alle eingereichten Arbeiten von drei gleichen Juroren beurteilt werden.
  13. Die Juroren bewerten jede eingereichte wissenschaftliche Arbeit auf einer Punkteskala
    von 1 bis 5: 1 = Durchschnittlich, 5 = hervorragend. Die Vergabe von halben Punkten ist nicht zulässig.
  14. Es gelangen pro Kategorie bis zu zwei Preise (erster und zweiter Preis) zur Verleihung. Jene wissenschaftlichen Arbeiten, welche die höchsten Punktezahlen erlangen, werden prämiert. Bei allfälliger Punktegleichheit von zwei oder mehreren Arbeiten kann die Teilung eines Preises beschlossen werden.
  15. Für die Dotierung der Preise (je Kategorie Medizin, Physik, Biologie) gilt als Normobergrenze 2000€ für den ersten und 1000€ für den zweiten Preis. Je nach Anzahl der auszulobenden Preise obliegt dem ÖGRO-Präsidium eine Modifikation. Als maximale Obergrenze für die Summe der Preisgelder wird € 6000,- festgelegt, Abweichungen nach oben bedürfen einer gesonderten Freigabe durch das ÖGRO-Präsidium.
  16. Der Vorsitzende gibt die Entscheidung dem ÖGRO-Präsidenten / der Präsidentin  bekannt, der/die den Preisträgern schriftlich Mitteilung macht und zur ÖGRO-Jahrestagung einlädt. Bei dieser Tagung erfolgt die Überreichung der Preise und Urkunden.
  17. Die Ausgezeichneten halten optional auf dieser Tagung einen Vortrag über den Inhalt ihrer prämierten wissenschaftlichen Arbeiten.

Dotierung des Preises

je Kategorie Medizin, Physik, Biologie

1. Preis: 2000 €
2. Preis: 1000 €

 

Preisrichterkomitee

Die Preisrichter werden jährlich in der Vorstandssitzung der ÖGRO bestimmt.