forschen.behandeln.heilen.

Förderungen


1) Wer kann die Förderung beantragen ?

Jeder Arzt in Ausbildung zum Facharzt für Radioonkologie, jeder Physiker in Ausbildung zum Medizinphysiker und jeder Strahlenbiologe in nicht-leitender Funktion. Bei Ärzten und Physikern besteht die Förderungsmöglichkeit bis 2 Jahre nach Abschluss der jeweiligen Ausbildung bzw. Akkreditierung. Im Allgemeinen ist die ÖGRO-Mitgliedschaft Voraussetzung zur Beantragung der Förderung.

 

2) Wie oft kann die Unterstützung beantragt werden ?

Insgesamt dreimal.

 

3) Welche Fortbildungen werden gefördert ?

  • Kurse der ÖGRO oder solche die von ihr mitveranstaltetet werden.
  • Kurse der ESTRO
  • Kurse der ESO-D
  • Weiterbildungsveranstaltungen der Akademie der DEGRO (www.degro.org)

4) In welcher Höhe wird gefördert ?

  • 250 € für Kurse /Veranstaltungen im Inland
  • 400 € für Kurse/Veranstaltungen im Ausland

5) Welche Voraussetzungen für die Ausbezahlung müssen erfüllt sein ?

Ein Antrag kann erst nach absolvierter Veranstaltung an das ÖGRO-Sekretariat gestellt werden - mit Befürwortungsschreiben des jeweiligen Institutsvorstandes. In der folgenden ÖGRO-Vorstandssitzung wird nach Bestätigung des Erhalts der Beschluss für die Auszahlung gefasst.