Förderungen

1) Wer kann die Förderung beantragen ?

Jeder Arzt in Ausbildung zum Facharzt für Radioonkologie, jeder Physiker in Ausbildung zum Medizinphysiker und jeder Strahlenbiologe in nicht-leitender Funktion. Bei Ärzten und Physikern besteht die Förderungsmöglichkeit  bis 2 Jahre nach Abschluss der jeweiligen Ausbildung bzw. Akkreditierung. Im Allgemeinen  ist die ÖGRO-Mitgliedschaft Voraussetzung zur Beantragung der Förderung.



2) Wie oft kann die Unterstützung beantragt werden ?

Insgesamt dreimal.


3) Welche Fortbildungen werden gefördert ?

Kurse der ÖGRO oder solche die von ihr mitveranstaltetet werden.
Kurse der ESTRO
Kurse der ESO-D
Weiterbildungsveranstaltungen der Akademie der DEGRO (www.degro.org)


4) In welcher Höhe wird gefördert ?

250 € für Kurse /Veranstaltungen im Inland
400 € für Kurse/Veranstaltungen im Ausland



5) Welche Voraussetzungen für die Ausbezahlung müssen erfüllt sein ?

Ein Antrag kann erst nach absolvierter Veranstaltung an das ÖGRO-Sekretariat gestellt werden - mit Befürwortungsschreiben des jeweiligen Institutsvorstandes. In der folgenden ÖGRO-Vorstandssitzung wird nach Bestätigung des Erhalts der Beschluss für die Auszahlung gefasst.